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Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Die ursprünglich im deutschen AGB-Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als EG-Richtlinie weitgehend in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen, die die Verbraucher vor Missbräuchlichen AGB-Klauseln schützen. In allen EU-Ländern darf man daher als Verbraucher damit rechnen, dass für Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz ähnliche (wenn auch keineswegs identische!) Beschränkungen bestehen wie in Deutschland. Eine neue EU-Regelung, die zu einer vollständigen Vereinheitlichung des AGB-Rechtes führen soll (sog. Maximalharmonisierung), wird derzeit vorbereitet.
Umfangreiche Klauselwerke, die das Rechtsverhältnis zwischen Hersteller und Kunden einheitlich regeln sollten, sind in großer Zahl erstmals im 19. Jahrhundert als Folge der Massenproduktion aufgekommen. Der Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für solche Klauselwerke geht auf die gleichnamige Habilitationsschrift von Ludwig Raiser aus dem Jahre 1935 zurück. Das Werk von Raiser prägte maßgeblich die Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit von AGB bis zum Inkrafttreten des AGB-Gesetzes im April 1977.
Die Rechtsprechung hatte die Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst auf § 138 BGB gestützt und Klauseln für nichtig erklärt, wenn sie sittenwidrig waren. Durch das am 1. April 1977 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) schuf der Gesetzgeber spezifische Regelungen zur Handhabung von AGB. Die materiell-rechtlichen Regelungen des AGB-Gesetzes wurden, durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 mit nur kleineren Änderungen, in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen (§§ 305–310 BGB), die formellrechtlichen in das neue Unterlassungsklagengesetz. Das AGB-Gesetz wurde aufgehoben.
Im Rahmen der im Privatrecht herrschenden Privatautonomie sieht das Gesetz zwar Regelungen für bestimmte Vertragstypen vor, erlaubt aber zumeist, dass die Vertragsparteien ergänzende oder abweichende Regelungen treffen. Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht abdingbar ist, sondern zwingend vorschreibt, dass von ihr in Verträgen nicht abgewichen werden darf. Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Sie können im Schuldrecht neue, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen regeln. Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die dort vorgesehene Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders (Haftungsklauseln) und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung. Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, meist ein Unternehmer, der wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener ist, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen kann, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen. Daher besteht das Bedürfnis, allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kontrolle zu unterwerfen und bestimmten Klauseln die Rechtswirksamkeit zu versagen.
Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen können bestimmte Bereiche regeln, wie beispielsweise:
Gerichtsstand
Gewährleistungen;
Vertragsbedingungen
Nutzungsrechte
Zahlungsbedingungen, Vermittlungs- und Bearbeitungsentgelte, Auslagen
Reiseunterlagen
Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Versicherungen
Hinweise zu Obliegenheiten des Kunden
Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
Verjährungsverkürzung
Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform
Schlussbestimmungen
Erkärung/© "Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen" stammen aus https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen_(Deutschland) und dem BMJ - Bundesministerium der Justiz
Lesen Sie bitte zu weiteren Informationen die eingebundene Allgemeine Geschäftsbedingungen im oberen Bereich.